Geschäftsnummer: | 24.3949 |
Eingereicht von: | - |
Einreichungsdatum: | 23.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Bundesrat; Anpassungen; Migrantinnen; Migranten; Schweiz; Asylverfahren; Schengen/Dublin-Aussengrenze; Verfahren; Unterbringung; Zugang; Versorgung; Grenzverfahren; Sozialleistungen |
Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, nicht bessergestellt sind als jene, die an der Schengen/Dublin-Aussengrenze ein Verfahren durchlaufen. Dies betrifft insbesondere die Unterbringung, den Zugang zur medizinischen Versorgung, das Grenzverfahren und die Sozialleistungen.
Die Weichen in der Asylpolitik sind seit Jahren falsch gestellt. Das System ist am Anschlag. Das haben auch die EU-Mitgliedstaaten erkannt. Deshalb haben sie kürzlich den Asylpakt beschlossen. Die neuen europäischen Asylregeln haben auch Auswirkungen auf die Schweiz, die sich über die Verträge von Schengen und Dublin ebenfalls daran halten muss.
Der Asylpakt sieht erstmals Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen vor. Migrantinnen und Migranten mit geringen Chancen auf Aufnahme sollen so an der Weiterreise gehindert und direkt aus den Grenzlagern ausgeschafft werden. Aus Sicht der Schweiz gilt es, illegale Migration zu verhindern und keine Sogwirkung zuzulassen. Es ist deshalb unabdingbar, das schweizerische Recht so anzupassen, dass Asylsuchende, die in der Schweiz ein Gesuch stellen, nicht besser gestellt werden als solche, die über die Aussengrenzen einreisen.
Dies gilt nicht nur für das Verfahren; auch bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung und den Sozialleistungen dürfen Migrantinnen und Migranten, die in der Schweiz ein Gesuch stellen, nicht besser gestellt werden. Nur so kann verhindert werden, dass die Schweiz weiterhin Ziel illegaler Einwanderer bleibt. Wer Schutz braucht, wird ihn auch weiterhin erhalten.